Der „Empfänger“ dieser Aufforderung dürfte wohl die Stadt Weilheim sein, genauer gesagt die Stadtwerke mit ihrer Abteilung „Kommunalunternehmen„!
Irgendwann müssen die Flächen aber gemäht werden, dann nämlich, wenn der Aufwuchs das Wachstum in den bodennahen Bereichen des Grünstreifens stark einschränkt.
Ich frag´ mal nach, welche städtische Satzung (= Vorschrift) das Mähen von Grünstreifen wie genau regelt!
Antwort von den Weilheimer Stadtwerken, Bereich Kommunalunternehmen:
„Ausgleichsflächen werden zweimal in Jahr gemäht, Schnittzeitpunkt ab 1. Juli und Ende September.
Das Grün an der Straße und in den Inseln wird auch extensiv gepflegt, Mahd erst nach der Blüte von den vielen tollen Magerriten. Schnittzeitpunkt meist im Juni+ August und dann Ende Oktober zusammen mit den Laub nochmals.“
