Baulücke „In der Au“ kann mit Doppelhaus bebaut werden

Einstimmig beschloss der Bauausschuss dem Wunsch des Grundstücksbesitzers zu folgen und die Bebauung westlich der Schrebergarten-Parkplätze mit zwei Doppelhäusern zuzulassen (s. Abb.).
Im Rahmen dieser 25. Änderung des Bebauungsplans wurde unter anderem festgelegt, dass die mächtige Weide zu erhalten ist. Außerdem werden größere Dachfenster als bisher (neu: 1,5 m Außenmaß) erlaubt.


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