Bauausschuss legalisiert bereits errichtete Nebenanlagen/Nebengebäude nachträglich
In der Tat erlaubte der aus dem Jahr 1983 stammende Bebauungsplan allein den Bau einer Garage als zusätzliches Nebengebäude, zum neu zu errichtenden Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhaus. Der Bau weiterer „Nebenanlagen“ war damit ausgeschlossen.
War! Denn mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes in der Sitzung vom 21.04.2020 wurden nunmehr die während der letzten knapp 40 Jahre errichteten Nebenanlagen / Nebengebäude nachträglich „legalisiert“.
Den Anlass dazu lieferte die Anfrage eines Au-Bewohners an die Stadt, bei der er um die Zustimmung zur Neuerrichtung einer maroden Holzhütte bat. Dabei stellte sich zum Erstaunen vieler heraus, dass besagte Holzhütte, laut Bebbauungsplan, erst gar nicht hätte aufgestellt werden dürfen.
Diese Bebauungsplanregelung galt übrigens auch für alle Neubauten im Planungsbereich.
Wichtig: Mit bauaufsichtlichen Maßnahmen ist nicht mehr zu rechnen.
ah